MIGRAKULT
Förderkreis für Musik, Kunst und Literatur e.V.

Satzung

  1. Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen MIGRAKULT, Förderkreis für Musik, Literatur und Kunst.

Er hat seinen Sitz in Hamburg. Der Verein ist in das Vereinsregister als „MIGRAKULT – Förderkreis für Musik, Literatur und Kunst“ einzutragen.

  1. Ziele des Vereins

2.1 Der Förderkreis hat das Ziel, die Multikulturalität in den bereichen Musik, Literatur und Kunst zu fördern.

2.2 Er bemüht sich, einen intensiven kulturellen Austausch zwischen Menschen verschiedener Herkunft zu ermöglichen.

2.3 Um diese Ziele zu verwirklichen, veranstaltet der Verein Konzerte, Lesungen, Darbietungen und Ausstellungen mit Kunstschaffenden und Kunstinteressierten verschiedener Herkunft.

  1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  1. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  1. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  1. Mitgliedschaft

6.1 Mitglied des Vereins kann jeder werden, der seine Ziele unterstützt.

6.2 Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung eines Antrages auf Mitgliedschaft oder beim Ausschluss eines Mitgliedes durch den Vorstand kann bei der nächsten Mitgliederversammlung Einspruch eingelegt werden. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist dann endgültig.

6.3 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt des Mitglieds oder Ausschuss des Mitglieds durch einen Vorstandsbeschluss. Der jeder zeit mögliche Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Vereinsschädigendes Verhalten eines Mitgliedes kann zum Ausschuss des betroffenen durch den Vorstand führen.

6.4 Der Verein erhebt keinen Mitgliedsbetrag. 

  1. Mitgliederversammlung (MV) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins und findet durch schriftliche Berufung des Vorstandes einmal im Jahr statt. Die schriftliche Einladung wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen vor der Versammlung an die Mitglieder gesendet. Die MV ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder an der MV teilnimmt.  Die Mitgliederversammlung entscheidet, soweit nicht abweichend geregelt, mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die MV wählt den Vorstand und beschließt die Anträge, die von den Mitgliedern gestellt werden. Für Satzungsänderung ist eine zweidrittel Mehrheit der Anwesenden Mitglieder erforderlich.  Über die Beschlüsse der MV ist ein Protokoll zu führen. 
  1. Vorstand Der Vorstand besteht aus drei Personen: den Vorsitzenden, dem Sekretär und dem Kassenwart. Zwei weitere Personen sind als Ersatz für den Vorstand zu benennen. Er wird in der MV für zwei Jahre gewählt. Der Verein wird durch den Vorsitzenden, den Kassenwart und den Sekretär jeweils allein gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Vorstand kann für Rechtsgeschäfte ein/e Geschäftsführer/in gemäß Paragraph 30 BGB bestimmen. 
  1. Auflösung des Vereins Auflösung des Vereins kann durch Vierfünftel der anwesenden Stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine juristische Person des öffentlichen rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Förderung von Bildung und Erziehung. Den Beschluss darüber fasst die Mitgliederversammlung.
  1. Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 22.05.2016 in Hamburg beschlossen.

Ismail Kaplan           

Versammlungsleiter                                                                   Protokollant